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BVerwG, 12.10.2006 - 6 KSt 10.06, 6 B 68.06 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gebührenfestsetzung im Fall einer fehlerhaften Zulassung der weiteren Beschwerde
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 21.04.2006 - 1 B 26/06
- OVG Niedersachsen, 21.04.2006 - 7 OB 105/06
- OVG Niedersachsen, 14.07.2006 - 7 OB 105/06
- BVerwG, 04.09.2006 - 6 B 68.06
- BVerwG, 12.10.2006 - 6 KSt 10.06, 6 B 68.06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.09.2006 - 6 B 68.06
Weitere Beschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei …
Auszug aus BVerwG, 12.10.2006 - 6 KSt 10.06
Die Gegenvorstellung der Antragstellerin gegen die Kostenentscheidung in dem Beschluss vom 4. September 2006 (BVerwG 6 B 68.06) wird, ihre Zulässigkeit unterstellt, aus den Gründen des genannten Beschlusses zurückgewiesen; die fehlerhafte Zulassung der weiteren Beschwerde durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht war für das Anfallen der Gebühr nach Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) nicht mehr ursächlich, nachdem die Antragstellerin in eigener Entscheidung trotz ihr bekannt gegebener aktueller, entgegenstehender Rechtsprechung des Senats ihre weitere Beschwerde nicht zurückgenommen hat, so dass diese mit der gesetzlichen Kostenfolge verworfen wurde (überholende Kausalität), was die Antragstellerin selbst erwartet hatte, wie sie im Schriftsatz vom 22. August 2006 ausgeführt hat; damit fehlt es an den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 GKG.